Wenn es nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht, verlieren Autofahrer auch künftig ihre Fahrerlaubnis, wenn sie mit mehr als 1 Nanogramm/ml THC (Marihuana) im Blutserum am Steuer erwischt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnt es in fünf aktuellen Urteilen ab, einem höheren Richtwert zu folgen.
Dieser Richtwert stammt nicht von irgendwem, sondern von der Grenzwertkommission. Die Grenzwertkommission ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät. Gegründet wurde sie von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie.
Die Experten der Grenzwertkommission hatte im September 2015 empfohlen, den Mindestwert auf 3 Nanogramm/ml THC im Blutserum zu erhöhen. Das Gericht hörte sogar den Vorsitzenden der Kommission, den Düsseldorfer Rechtsmediziner Thomas Daldrup, an. Jedoch wollten sich die Richter nicht zu dem höheren Grenzwert durchringen, und zwar aus „juristischer Sicht“, wie es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen heißt. Bislang wurden Vorgaben der Grenzwertkommission gerade von den Gerichten kaum angezweifelt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies dementsprechend die Klagen von fünf Autofahrern ab, die wegen Werten zwischen 1,1 und 2,8 Nanogromm/ml THC ihre Fahrerlaubnis verloren hatten. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor (9 K 1253/15 u.a.).