Eine 15-Jährige hat in Hannover einen Polizeibeamten mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Die Polizei vermutet einen terroristischen Hintergrund, da die Betroffene Kontakte zu radikalen Islamisten gehabt haben soll. Die junge Frau will der niedersächsischen Justiz verbieten, anderen Stellen über das Verfahren Auskunft zu geben.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies allerdings einen Eilantrag der 15-Jährigen auf eine einstweilige Verfügung zurück. Mit dieser sollte es dem Justizminister unter anderem untersagt werden, die Landtagsabgeordneten in einer vertraulichen Sitzung des Rechts- und Innenausschusses am 11. März über den Stand des Verfahren zu unterrichten.
Das Verwaltungsgericht meint allerdings, der Justizminister sei zur Information verpflichtet. Die Niedersächsische Verfassung gebe den Abgeordneten Auskunftsansprüche gegenüber der Landesregierung. Überwiegende schutzwürdige Belange der Betroffenen seien nicht erkennbar, auch wegen der Schwere des Tatvorwurfs. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass einzelne Abgeordnete die Vertraulichkeit brechen.
Einen allgemeinen Maulkorb wollte das Gericht auch nicht gegen das Justizministerium verhängen. Es gebe schon gar keine Anhaltspunkte dafür, dass die Justiz „beliebigen Dritten“ Informationen zukommen lasse (Aktenzeichen 6 B 1658/16).