Ein Schreibfehler beim Namen oder auch ein Namenswechsel können bei Reisebuchungen teuer werden. Reiseveranstalter berechnen oft exorbitante Änderungsgebühren. Gegen besonders heftige Gebühren eines Hamburger Anbieters ging die Verbraucherzentrale Brandenburg vor. Sie mahnte die Firma erfolgreich ab.
Bis zu 100 % des Reisepreises wollte der Anbieter für eine Namensänderung in Reiseunterlagen, außerdem noch eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. „Solche Entgelte sind schlicht unverschämt“, meint die Verbraucherzentrale. Nach ihrer Meinung kann nur ein angemessener Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Das abgemahnte Unternehmen lenkte ein und unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Die Verbraucherzentrale hält ähnliche Klauseln nicht nur wegen überzogener Gebühren für unwirksam. Oft spiele es noch nicht einmal eine Rolle, wer den Fehler gemacht habe. So eine Regelung dürfte den Kunden unangemessen benachteiligen. Mit der Folge, dass die Klausel insgesamt unwirksam ist.