In einem Ermittlungsverfahren hat die angebliche Geschädigte ausgesagt. Sie ist 16 Jahre alt, und ihre Mutter meint, sie werde von einem Verehrer gestalkt – ganz im Gegensatz zur jungen Frau selbst. Die hält das Ganze eher für einen normalen Onlinekontakt, wie man ihn als junger Mensch heute halt so hat.
Die erste Vernehmung bei einem Polizeikommissar war entsprechend unergiebig. Da musste dann eine Spezialistin ran, nämlich die Polizeioberkommissarin M. Die notiert erst mal pflichtbewusst, dass es der Zeugin zum Zeitpunkt der Vernehmung nach eigenen Angaben gar nicht gut geht. Doch statt die Vernehmung abzubrechen, geht es wie folgt weiter:
Julia bricht in Tränen aus. Ihr wird auf Nachfrage, ob er (Zusatz: der angebliche Stalker) nicht doch ehrlich sei und alles nicht stimmen würde, was die Polizei und die Mutter behaupten würden, nochmals erklärt, dass es sich bei dem Torsten um einen polizeibekannten Straftäter handeln würde. Die Geschichten, die er ihr erzählt hat, seien unwahr. Daraufhin weint Julia noch heftiger.
So was nennt sich dann Wahrheitsfindung. Bei so einer sensiblen und unvoreingenommenen Herangehensweise frage ich mich natürlich auf keinen Fall, ob es auch Stalker in Uniform gibt.