Ein Fax für die Amtsapotheke

Vorhin rief mich der Leiter eines Amtes im Süddeutschen an. Persönlich. Das wunderte mich schon, denn normalerweise schreiben wir uns allenfalls hochachtungsvolle Briefe. Es gab da in der Vergangenheit einige Prozessen, die der Herr schmerzlich gegen meine Mandanten verloren hat. Er, denn das Schicksal seine Behörde nimmt er offensichtlich sehr persönlich.

Heute aber wollte er seinen Triumph auskosten. „Ich habe heute Ihr Widerspruchsschreiben in dieser Sache Meyer erhalten“, sagte er. „Das ist ja schön“, sagte ich. „Ja, aber der Brief ist zu spät. Die Widerspruchsfrist lief gestern ab.“ Schon möglich, erklärte ich ihm. „Deshalb haben wir den Widerspruch ja gestern nachmittag schon vorab gefaxt.“ Er gab sich erstaunt. „Wohin denn?“ „Direkt in Ihr Amt.“

Tja, obwohl mir der Sendebericht vorliegt, war bei meinem Freund nichts angekommen. Das Fax muss sich also auf dem Übertragungsweg ätherisiert haben. Aber Scherz beiseite. Ich glaubte ihm kein Wort, ließ ihm aber das Vergnügen mir zu erklären, was ich als Anwalt so natürlich nicht weiß. Ich könne jetzt ja einen Wiedereinsetzungsantrag wegen der versäumten Frist stellen. Aber ob dem stattgegeben werde, na ja, da sei man ja in seinem Land bekanntlich sehr streng.

Ich ließ ihm seinen kleinen Triumph. Weil die Frist so knapp war und ich schon Ungemach ahnte, habe ich das Fax nämlich nicht nur an sein Amt schicken lassen. Sondern auch noch an an die Zentrale und eine Nebenstelle, die ich mir aus dem Telefonbuch gesucht habe. Ich glaube, die Amtsapotheke. Von dort werden meinem Freund die Faxeingänge sicher noch auf dem Dienstweg zugeleitet. Schön mit dem richtigen Eingangsstempel versehen. Und ein Faxjournal haben die anderen Nebenstellen ja auch. So lang, um daran was drehen zu können, ist auch der Arm eines Amtsleiters nicht.

Würde mich wundern, wenn er in nächster Zeit öfter anruft.