Eine Mandantin streitet sich mit der Eigentümergemeinschaft eines Hauses darüber, ob sie als Wohnungseigentümerin einen Wasserschaden in der unten gelegenen Wohnung verursacht hat. Ich zitiere aus dem Schreiben des Verwalters:
Der eingeschaltete Gutachter konnte in dem Termin vor Ort keine konkrete Schadensursache ausmachen und vermutete einen Zusammenhang mit der Badezimmersanierung in Ihrer Wohnung. Auch die Firma S. konnte bis heute keine genaue Schadensursache nennen (die Firma S. geht wohl von einer kurzfristigen Verstopfung der Abwasserleitung aus).
Und jetzt die Begründung, warum die Mandantin den Schaden bezahlen soll und nicht die Eigentümergemeinschaft:
Da die Arbeiten in Ihrer Wohnung einen Tag vor dem Wasseraustritt abgeschlossen wurden, liegt offenbar die Sanierung im direkten Zusammenhang mit dem Schaden.
Argumentieren will schon gelernt sein. Hier sehe ich doch noch einigen Trainingsbedarf. Unsere Antwort wird eher kurz ausfallen und wird definitiv die Floskel „Wie Sie schon selbst schreiben…“ enthalten.