Auf etwas verschlungenen Wegen ist den Behörden eine Word-Datei in die Hände gefallen. Den Ausdruck kann man mit etwas Anstrengung so lesen wie das Protokoll von Drogenkonsum. Oder, aus anderer Richtung betrachtet, als Dokumentation eines längerdauernden, wechselhaften Entzugs („heute viel geschwitzt, trotzdem 36 Stunden durchgehalten“).
In dem Papier steht nicht konkret, was für Betäubungsmittel konsumiert wurden. Es sei denn natürlich, „1/8 Nase“ ist nur mir nicht als eindeutige Stoffbezeichnung bekannt. Aber die werte Staatsanwaltschaft betrachtet das Papier tatsächlich als hinreichenden Beleg dafür, dass mein Mandant in dem fraglichen Zeitraum jeweils „Konsumeinheiten“ zu sich genommen hat. Und zwar, da legt man sich einfach mal fest, Heroin.
Mir fällt dazu erst mal ein, dass man so eine Word-Datei auch als Entwurf einer Kurzgeschichte oder den Anfang eines Romans lesen kann. Beweise, dass hier tatsächlich ein echter Drogenkonsum dokumentiert wird, nennt die Anklageschrift nicht. Es gibt auch keine. Jedenfalls keine, die ich in der Ermittlungsakte hätte finden können.
Überhaupt nichts gibt das Dokument im übrigen dafür her, woher die vermeintlichen Betäubungsmittel kamen oder wo sie mein Mandant konsumiert haben soll. Das ist insofern wichtig, weil die Anklage ja auf Besitz lautet. Lauten muss. Denn, das weiß natürlich eine bemühte Staatsanwältin, der bloße (sofortige) Konsum von Betäubungsmitteln ist gar nicht strafbar.
Zu so einer Anklage kann ich nur sagen: So was könnte man sich auch sparen – wenn man nicht auf Bauchplatscher vor Gericht steht. Ich wette gegen mich schon mal fünzig Nasen (hier bitte beliebige Währung und Stückelung einsetzen) zu Gunsten von Amnesty International, dass diese Anklage nicht zugelassen wird.
Ach, sagen wir hundert Nasen.