O-Ton Polizeibericht

Einem schrecklichen Fehlverhalten sind Bochumer Polizisten auf die Spur gekommen. Es handelt sich um eine „üble Betrugsmasche“ (O-Ton Polizeibericht), von der die Welt noch nicht gehört hat. Die Bochumer Polizei hat sie nun „aufgedeckt“ (O-Ton Polizeibericht). Mit bewundernswertem kriminalistischen Scharfsinn enttarnten die „diensterfahrenen“ (O-Ton Polizeibericht) Beamten einen „skrupellosen“ (O-Ton Polizeibericht) Bettler. Der Mann täuschte seine „Extrembehinderung“ (O-Ton Polizeibericht) doch tatsächlich nur vor, als er in der Bochumer Innenstadt Passanten um eine Spende bat.

Tatsächlich setzte bei dem Mann eine wundersame Spontanheilung ein, als er den Beamten zum Streifenwagen folgen musste. Schon da konnte er fast wieder gehen. Nachdem er auf der Wache sein Arbeitszeug, unter anderem eine selbstgefertigte Schiene, abgelegt hatte, das Wunder. Der Mann konnte wieder normal laufen. „Krass!“ (O-Ton Polizeibericht).

Zum Abschluss schrieben die Beamten noch eine Strafanzeige. O-Ton Polizeibericht: „Wegen Vortäuschens eines Gebrechens“. Diesen Tatbestand gibt es nicht im Strafgesetzbuch. Krass, oder? Sicherlich wird aber der emsige Bundesjustizminister auf diese bedrohliche Lücke aufmerksam. Vielleicht muss auch Rainer Wendt erst noch mal den Untergang des Abendlandes beschwören. Aber spätestens dann kriegen wir eines dieser ebenso beliebten wie überflüssigen Eilgesetze, wie sie gerade modern sind. So wurde die Welt dann von Bochum aus gerettet.

Aber im Ernst: Solche Fälle werden normalerweise unter der Betrugs-Rubrik einsortiert. Wobei höchst fraglich ist, ob man einfache Bettler tatsächlich drankriegen kann, bloß weil sie eine Krankheit faken. Abgesehen von den juristischen Feinheiten, mit denen sich schon das Reichsgericht auseinandergesetzt hat, wüsste ich schon eine Verteidigungsstrategie. Der Mann hat die Passanten nämlich angesprochen. Da kann man als Verteidiger gut argumentieren, das Geld sei gar nicht wegen der vorgetäuschten Behinderung geflossen. Sondern schlicht um den Mann loszuwerden.

Schon deswegen wäre die denkbare Täuschung, verbunden mit einem „sozial motivierten Irrtum“ (O-Ton Strafgesetzkommentar) vom Tisch. Also hoffen wir mal, dass ein schlauer Staatsanwalt die Anzeige dorthin befördert, wo sie hingehört: in die Ablage P. Die Steuerzahler würden es ihm danken.

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