Wo wir heute schon mal bei Drogen sind (siehe den letzten Beitrag), findet sich in der nächsten Ermittlungsakte auf meinem Schreibtisch der Beweis. Der Beweis dafür, dass die Polizei nicht unbedingt jedem immer gleich was Böses will.
Mein Mandant war von einer Polizeistreife in einem Kneipenviertel angehalten worden. Die Beamten durchsuchten ihn und fanden folgendes:
63,9 g Marihuana
24,7 g MDMA (Tabletten „Domino“ lila)
11,3 g Kokain
7,9 g Amphetamin
740 Euro in kleinen und mittleren Banknoten
Aus beruflicher Erfahrung weiß ich eigentlich, wie es in solchen Fällen weiter geht. Mit einer Hausdurchsuchung. Je nach Ergebnis würde sich dann wohl auch bei einem bislang nicht vorbestraften Mandanten die Frage stellen, ob das Ganze zu einer Haftsache wird.
Aber wie war es hier? Es passierte nichts dergleichen. Keine Hausdurchsuchung, kein Anruf beim Staatsanwalt. Es wurde nur eine Anzeige aufgenommen, dann durfte mein Mandant nach Hause gehen.
Es ist jetzt natürlich reine Spekulation, warum die Sache so zurückhaltend behandelt wurde wie ein Auffahrunfall. Möglicherweise liegt es daran, dass mein Mandant um 5.50 Uhr morgens angehalten wurde. Um 6.45 Uhr ist in dem betreffenden Revier Schichtwechsel. Aber wie gesagt, ein Zusammenhang ist reine Spekulation. Ich tendiere eher dazu, dass die beteiligten Beamten einfach immer so zurückhaltend agieren, um gängige Vorurteile zu widerlegen.