Notebook-Verbot für Anwälte

Vorläufig gescheitert ist eine Amtsrichterin in Cottbus mit einem merkwürdigen Ansinnen. Sie schreibt Verteidigern in die Ladung:

Die Nutzung elektronischere Medien in der Hauptverhandlung ist nicht gestattet.

Gemeint ist damit wohl, dass der Verteidiger kein Notebook, Tablet oder Smartphone während der Verhandlung in Betrieb nehmen darf. Getrieben wird die Richterin von diffusen Sicherheitsbedenken, wohl insbesondere von der Furcht, der Verteidiger könne Ton- oder Bildaufnahmen fertigen.

Das jedenfalls kann man dem Beschluss entnehmen, mit dem das Landgericht Cottbus auf den Antrag eines betroffenen Anwalts die Anordnung wieder aufhebt. Aus der Entscheidung:

Nach diesen Maßstäben verfolgt die angefochtene Maßnahme, die das Verhalten des Verteidigers im Sitzungssaal im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung regelt, keinen zulässigen sitzungspolizeilichen Zweck, denn sie beruht auf keinem konkreten Anlass.

Vielmehr sollen unerlaubte Ton- und Bildaufnahmen in der Hauptverhandlung ganz allgemein unterbunden werden, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für solche unerlaubten Aufnahmen durch den Verteidiger gegeben sind. Solchermaßen ist die Verfügung Ausdruck unbestimmter Sicherheitsbedenken oder eines allgemeinen Misstrauens gegen Verteidiger, ohne Rücksicht darauf, ob im konkreten Fall die Ordnung der Sitzung tatsächlich gefährdet ist. Ohne solch einen konkreten Anhaltspunkt für den Missbrauch des Laptops zu unerlaubten Ton- oder Bildaufzeichnungen ist eine Untersagung des Benutzung des Laptops unzulässig.

Der Anwalt hatte darauf hingewiesen, dass in seiner Kanzlei seit 2005 ausschließlich eine digitale Akte geführt wird. Die Arbeitsweise in der Kanzlei sei standardisiert nach DIN 9001. Die Anordnung des Gerichts bedeute neben dem Verstoß gegen die zertifizierte Arbeitsweise in der Kanzlei nach der Hauptverhandlung eine zusätzliche Mehrarbeit durch die Übertragung der Mitschriften vom Papier in digitale Form; das behindere ihn an der Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit.

Darüber hinaus steht die elektronische Gerichtsakte vor der Tür. Viele Staatsanwaltschaften und Gerichte versenden Akten heute nur noch digital. Auch darüber hinaus kann man einem Verteidiger heute kaum noch ernsthaft zumuten, in der Verhandlung auf juristische Informationssystem zu verzichten, die Zugang zu Urteilen, Kommentaren und Aufsätzen ermöglichen.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass es mitunter auch todlangweilige Verhandlungen gibt. Etwa wenn stundenlang Dokumente verlesen werden, die man als Anwalt ohnehin schon kennt. Da kann es auch nicht schaden, wenn man zwischendurch schon mal Mails checken oder nach einem neuen Blogthema Ausschau halten kann. Aber das bleibt natürlich unter uns.

Link zum Beschluss des LG Cottbus / RA Detlef Burhoff zum gleichen Thema