Kleingedrucktes hilft Airlines nicht

Flugverspätung? Flugausfall? In solchen Fällen steht Reisenden eine pauschale Entschädigung zu, die oft sogar deutlich über dem Flugpreis liegt. Auf die Geltendmachung dieser Ansprüche haben sich mehrere Internetportale spezialisiert. Der Kunde muss sich um nichts kümmern, dafür erhalten die Anbieter im Erfolgsfall eine Provision.

Einigen Airlines scheint der Service nicht zu gefallen. Sie wehren sich mit einem Abtretungsverbot, das sie in ihre Buchungsbedingungen reinschreiben. Wäre das Abretungsverbot wirksam, könnte das Portal das Geld nicht für den Kunden bei der Fluggesellschaft eintreiben.

Allerdings scheinen die Gerichte hier eher auf der Seite der Fluggäste zu sein. Aktuell gibt es jetzt einen Hinweisbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth, in dem ein Abtretungsverbot im Kleingedruckten als unzulässig angesehen wird. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Die Airline nahm daraufhin ihre Berufung zurück.

Über weitere Einzelheiten berichtet die Legal Tribune Online. Dort werden auch noch einige ältere Entscheidungen genannt, die ebenfalls zu Gunsten der Reisenden ausfielen.

Als Fluggast sollte man sich also nicht abschrecken lassen, wenn man ein Fluggastrechte-Portal eingeschaltet hat.