Handschriftliche Verfügung

Die Situation kennt jeder Jurist, der ab und zu Gerichtsakten lesen muss. Oftmals finden sich darin handschriftliche Notizen von Staatsanwälten und Richtern, auch näher bekannt als „Verfügung“ oder „Vermerk“. Wie das halt so ist, zeichnen sich die Werke insbesondere dadurch aus, dass sie oft nur schlecht lesbar sind.

Allerdings ist es fast immer mit ein wenig Fantasie und Intuition möglich, den Inhalt zu erraten. Nun bin ich aber in einem Fall endgültig gescheitert. In der Notiz, die vier Zeilen lang ist, konnte ich nur „Jochen/Maria“ oder „Joachim/Maria“ entziffern und etwas, was möglicherweise „DOS“ oder „DUS“ heißen könnte. Außerdem ein „monachm. 1743“.

Nichts davon ließ sich irgendwie mit den bisherigen 243 Seiten Text vereinbaren, welche die Gerichtsakte mittlerweile umfasste. Da ich auf der anderen Seite nicht riskieren wollte, etwas zu verpassen, das für die Verteidigung wichtig sein könnte, rief ich die zuständige Richterin an.

Die hatte dann eine ganz plausible Erklärung. Die Notiz besagte, dass ihre Schwiegereltern (Joachim und Maria) am Montagnachmittag in Düsseldorf mit dem Flugzeug ankommen, und zwar um 17.43 Uhr. Dann wollen sie abgeholt werden.

„Schon komisch“, sagte die Richterin. „Ich weiß noch genau, dass ich den Zettel mit den Flugzeiten später gesucht, aber partout nicht mehr gefunden habe.“ Na ja, jetzt ist immerhin klar, wo sie die Notiz gemacht hat.