Vorhin schaute ich die aktuellen Wiedervorlagen durch. Dabei war auch eine altbekannte Akte. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, am 18.09.2016 eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben.
Das ergibt sich jedenfalls aus dem Anhörungsbogen der Polizei. Ich habe mich seinerzeit für den Auftraggeber gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Seitdem ist genau folgendes passiert: nichts.
Der Mandant fragte auch öfters mal bei mir nach. So lautete dann meine Empfehlung:
Ich möchte Ihnen raten, dass weder Sie noch ich sich derzeit bei der Polizei melden. Oft werden Akten dort verbummelt, Nachfragen sind dann natürlich kontraproduktiv.
Nun ja, wir sind nun im Jahr drei nach der angeblichen Tat. Bald kann man dann mal über Verjährung nachdenken. Ein Fahrverbot dürfte schon jetzt nicht mehr im Raum stehen, selbst wenn es doch noch zu einer Verhandlung kommt. Eine solche Sanktion soll nämlich an sich „auf dem Fuße“ folgen. Davon kann man ja nun echt nicht mehr sprechen, so dass sich der Mandant, der auf den Führerschein angewiesen ist, mittlerweile doch deutlich weniger Sorgen macht.