Airline muss auch den Anwalt zahlen

Falls ihr mal mit einer Fluggesellschaft über eine Entschädigung wegen Verspätung/Annullierung streitet, wird euch dieses Urteil interessieren. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Airline nämlich auch eure Anwaltskosten ersetzen, selbst wenn sie schon vor einer eventuellen Klage die Entschädigung freiwillig zahlt.

Der Flug eines Ehepaars war annulliert worden. Die Fluggesellschaft händigte den Reisenden aber keine schriftliche Information über ihre Rechte aus – wie es an sich vorgeschrieben ist. Die Betroffenen gingen deshalb gleich zum Anwalt, der die Entschädigung erfolgreich geltend machte. Den Anwalt wollte die Airline aber nicht zahlen; dessen Beauftragung sei nicht erforderlich gewesen.

Dies sieht das Landgericht Köln anders. Die Fluggesellschaft müsse ihre Kunden von sich aus schriftlich über ihre Rechte informieren – und nicht nur, wenn die Kunden nachfragen. Tue sie dies nicht, sei die Einschaltung eines Anwalts durchaus sinnvoll. Die Fluggesellschaft hatte auch geltend gemacht, es gebe einen Aushang am Flughafen. Ein Aushang reicht laut dem Urteil aber nicht aus (Aktenzeichen 11 S 265/17).