Anwälte sollen weiter Robe tragen

Die Robe als Berufstracht bleibt uns Anwälten auch in Zukunft erhalten. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer lehnte einen Antrag ab, die in § 20 BORA Robenpflicht aufzuheben.

Eine Anwältin hatte beantragt, dass Anwälte künftig selbst entscheiden können, ob sie vor Gericht eine Robe tragen oder nicht. Die Mehrheit der Satzungsversammlung meint aber, auf eine verbindliche Regelung nicht verzichten zu können. Die genauen Gründe sind noch nicht überliefert. Aber ich vermute stark, es hat was mit der „Würde der Justiz“ zu tun und dem Umstand, dass Rechtsanwälte als „Organ der Rechtspflege“ gelten.

Ein wenig gelockert wurde die Robenpflicht aber schon in der Vergangenheit. Am Amtsgericht dürfen Anwälte in Zivilsachen auf die Berufstracht verzichten. Nach meinem Eindruck wird von dieser Möglichkeit aber eher wenig Gebrauch gemacht.