Aus einem Strafbefehl (20 Tagessätze zu je 30,00 €):
Sie befuhren am 08.04.2019 mit einem Fahrrad gegen 01.50 Uhr in M. in alkohlbedingt fahruntüchtigem Zustand unter anderem die Theodor-Heuss-Straße.
Angetrunken (über 1,6 Promille) Fahrrad fahren ist strafbar, auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Denkt dran, falls ihr überlegt, wie ihr in einer mehr oder weniger lauen Sommernacht ohne Ärger nach Hause kommt.