„Unnötige Gasstöße“

Gestern erfuhren wir, die Stadt Hanau will Autoposer und Schnellfahrer mit künstlichen Schlaglöchern auf kommunalen Straßen ausbremsen. Die Stadt Mannheim setzt dagegen anscheinend auf die Macht der Paragrafen. Sie hat einem etwas auffälligen Jaguarfahrer kurzerhand verboten, mit seinem Auto künftig Lärm und vermeidbare Abgase zu produzieren.

Bürger hatten den Jaguar F-Type im Sommer 2016 vierzehn Mal gemeldet, weil sie sich vom Fahrverhalten des Betroffenen gestört fühlten. Auch die Polizei hatte das Fahrzeug mehrfach dem Ordnungsamt gemeldet. Die Stadt reagierte mit einer Ordnungsverfügung: der Autofahrer habe künftig unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen zu unterlassen. Gelten sollte das Verbot fürs gesamte Stadtgebiet.

Der Autofahrer klagte, bekam aber in zwei Instanzen nicht recht. Das Verbot sei schon deshalb verhältnismäßig, weil es vom Kläger nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (§ 30 Abs. 1 StVO) verlange. Der Mann sah in der Anordnung ein komplette Nutzungsvebot für seinen Jaguar und den mittlerweile neu angeschafften Audi A 8. Beide seien nun mal „serienmäßig laut“. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg merkt hierzu an, dem Kläger sei lediglich ein Verhalten untersagt, das über die normale Nutzung seines zugelassenen Autos hinausgehe, zum Beispiel „unnötige Gasstöße“, durch die vermeidbarer Lärm und unnötige Abgasbelästigungen entstünden (Aktenzeichen 1 S 500/19).