Kinderfotos im Netz: Beide Eltern müssen zustimmen

Kinderfotos im Internet sind seit geraumer Zeit ein Thema. Nun stellt das Oberlandesgericht Oldenburg klar, dass bei gemeinsam Sorgeberechtigten beide Elternteile mit der Veröffentlichung einverstanden sein müssen.

Der Vater eines sechsjährigen Mädchens wehrte sich gegen Fotos auf einer Internetseite, die seine Tochter zeigen. Es handelt sich um die Homepage eines Bauernhofs, den der neue Lebenspartner der Mutter des Kindes betreibt. Die Mutter hatte nichts gegen die Fotos.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts müssen bei Fotos von Minderjährigen im Internet alle Sorgeberechtigten zustimmen. Es handele sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, die ohne Einstimmigkeit eben nicht umgesetzt werden dürfe. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Tochter nun ausschließlich bei der Mutter lebt.

Recht bekam der Mann allerdings aus formalen Gründen nicht. Er wollte den Bauern verklagen und hatte dafür Prozesskostenhilfe beantragt. Stattdessen hätte er, so die Richter, erst die Mutter in Anspruch nehmen müssen, indem er deren Entscheidung vom Gericht ersetzen lässt (Aktenzeichen 13 W 10/18).