Auch Hundegebell ist Lärm und kann dazu führen, dass die Ordnungsbehörden einschreiten. Wie im Fall eines Tierhalters, der sechs oder auch mal mehr Hunde auf seinem Grundstück hielt. Die Tiere kläfften praktisch rund um die Uhr so laut, dass die Behörde ein totales Bellverbot verhängte, und zwar für die Zeit von 22 bis 6 und zwischen 13 und 15 Uhr. Außerdem durfte das Bellen auch zu anderen Zeiten nur maximal 60 Minuten dauern. Zu Recht, urteilt das Verwaltungsgericht Trier.
Das Gericht sieht in dem fortdauernden Hundelärm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Ruhemöglichkeiten der Nachbarn würden beeinträchtigt, das könne auch zu gesundheitlichen Problemen führen. Gelegentliches Bellen einzelner Hunde sei zwar sozial üblich, nicht aber eine Lärmbeeinträchtigung durch etliche Hunde praktisch rund um die Uhr.
Der Hundehalter könne selbst entscheiden, wie er den Lärm durch seine Tiere abstellt. Im entschiedenen Fall war es ihm wohl möglich, die Tiere woanders unterzubringen (Aktenzeichen 8 L 111/20.TR).