Nur Werbung soll „Werbung“ sein

Influencer haben seit geraumer Zeit das Problem, dass praktische jede ihrer Äußerungen unter Generalverdacht steht. Dem der bezahlten Werbung, die als solche gekennzeichnet sein muss. Die Sorge vor Abmahnungen und Gerichtsverfahren führt nun schon seit längerem dazu, dass Influencer oft einfach alle Beiträge als Werbung kennzeichnen. Darin erkennt das Bundesjustizministerium einen Missstand – und möchte gegensteuern.

„Die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch für Influencer“, heißt es aus dem Ministerium. Auch Influencer hätten das Recht, zu informieren und an der Meinungsbildung mitzuwirken, ohne sich als käuflich darstellen zu müssen, obwohl sie überhaupt kein Geld erhalten haben. Deshalb soll eine Klarstellung in das Gesetz eingefügt werden, wonach Beiträge auf Social Media nur dann als Werbung gelten, wenn tatsächlich Geld oder geldwerte Leistungen geflossen sind. Im Zweifel sollen Influencer zum Beispiel durch eine Bestätigung des vermeintlichen Werbepartners belegen können, dass sie nicht bezahlt wurden.

Das Ministerium sieht auch Vorteile für die User, denn diese könnten echte Werbung dann auch wieder leichter erkennen. Der Gesetzentwurf ist noch in der Startphase. Er soll zunächst diskutiert werden.