Die deutschen Gerichte verzichten wegen der Corona-Pandemie derzeit weitgehend auf Verhandlungen. In Strafsachen führt dies natürlich zu erheblichen Verzögerungen, die gerade im Fall der Untersuchungshaft problematisch sind. Hofnung auf – vorübergehende – Entlassung dürfen sich Betroffene aber kaum machen, wie jetzt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Jena zeigt.
Zwei Thüringer Polizisten sitzen seit Ende September 2019 in Untersuchungshaft. Sie sollen bei Ermittlungen gemeinsam eine Beschuldigte in deren Wohnung vergewaltigt haben. Das Landgericht Erfurt wollte die Sache im März und April verhandeln, musste die Termine dann aber aufheben. Nun ist der Prozessbeginn zunächst auf den 5. Mai verschoben.
Die Corona-Pandemie rechtfertigt es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Jena, die Untersuchungshaft über die Grenze von sechs Monaten zu verlängern. Normalerweise muss der Prozess spätestens nach dieser Frist beginnen. Die Maßnahmen zum Schutz der Gesamtbevölkerung sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 StPO, der eine Haftverlängerung rechtfertigt (Aktenzeichen 1 WS 110/20).