Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Kundgebung in Hildesheim gestattet, die morgen stattfinden soll. Allerdings muss der Veranstalter strenge Auflagen einhalten.
Die Stadt Hildesheim hatte die Versammlung unter dem Motto „Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren“ komplett verboten und sich auf die Corona-Verordnung des Landes berufen. Diese beinhaltet ein praktisch vollständiges Versammlungsverbot.
Ein ausnahmsloses Versammlungsverbot, das den Einzelfall nicht berücksichtigt, ist aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Verwaltungsgericht. Bei kleinen Versammlungen bestehe die Möglichkeit, den Gesundheitsschutz durch Beschränkungen der Versammlung zu gewährleisten. So habe die Stadt Hildesheim die Möglichkeit, das Tragen eines Mundschutzes anzuordnen, die Teilnehmerzahl zu begrenzen, Abstandsregelungen zu treffen, dem Versammlungsleiter die Erfassung von Namen und Anschrift der Teilnehmer aufzugeben und ggf. das Versammlungsgelände zu umzäunen (Aktenzeichen 10 B 2232/20).