Gericht legt 3.025-seitiges Urteil vor

Die Urteilsbegründung im Münchner NSU-Verfahren liegt nun vor. 3.025 Seiten haben die Richter heute auf der Geschäfsstelle abgegeben. 93 (!) Wochen hatten sie für das schriftliche Urteil Zeit – morgen wäre die Frist abgelaufen.

Einzelheiten kann man beispielsweise auf tagesschau.de nachlesen. Zu der fast zweijährigen Frist für die Urteilbegründung kam es, weil es so aberwitzig viele Verhandlungstage gab. Der zeitliche Rahmen für die schriftlichen Urteilsgründe, die sogenannte Urteilsabsetzungsfrist, verlängert sich für das Gericht nach den Vorgaben von § 275 StPO.

Interessanterweise ist es nun nicht so, dass sich die Revisionsbegründungsfrist für Angeklagte und sonstige Beteiligte (etwa Nebenkläger oder auch die Staatsanwaltschaft) verlängert. Hier kennt das Gesetz nur eine starre Frist, und zwar für jede Art des Strafprozesses. Ob Ladendiebstahl oder Mammutverfahren: Die Begründungsfrist beträgt einen Monat.

Gerade den Verteidigern dürften nun arbeitsreiche Wochen bevorstehen, wenn sie wirklich Rügen von Substanz erheben wollen. Die Deadline von einem Monat ist für die sogenannten Verfahrensrügen, etwa die die unrechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen, absolut verbindlich. Eine Verlängerung der Frist sieht das Gesetz schlicht nicht vor.