Ein Jugendrichter aus Bernau bei Berlin bringt das Cannabisverbot erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Er hält die Regelungen, mit denen auch der Besitz kleiner Mengen bestraft wird, für verfassungswidrig. Mit einer Richtervorlage will er nun prüfen lassen, ob das Verfassungsgericht an der grundsätzlichen Strafbarkeit festhält.
In den Fällen geht es um den Besitz geringer Mengen Cannabis (2,8 und 1,7 Gramm) für den Eigengebrauch. Auch für diese Konstellationen hatte das Verfassungsgericht 2002 die Strafbarkeit grundsätzlich bejaht, aber nur unter der Voraussetzung, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Genau dies passiert aber nicht, so nicht nur die Meinung des Richters. Vielmehr handhaben die Bundesländer die Grenzen höchst unterschiedlich, um nicht zu sagen willkürlich. Letztlich ist es auch mehr oder weniger Zufall, ob man mit einer geringen Menge an einen milden oder harten Richter gerät. Die heutige Praxis ist nach Auffassung des Jugendrichters aus Bernau bei Berlin jedenfalls nicht mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts vereinbar.
Der Richter legt seine Meinung ausführlich auf 140 Seiten dar. Der Beschluss ist auf der Seite des Amtsgerichts Bernau bei Berlin als PDF abrufbar. Ob das Verfassungsgericht die Vorlage für zulässig hält und wann eine Entscheidung ergeht, ist noch völlig offen.