Sexdienstleister dürfen in Nordrhein-Westfalen ab sofort wieder ihrer Arbeit nachgehen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hob heute zumindest vorläufig alle Vorschriften auf, die wegen der Corona-Pandemie zu einem kompletten Prostitutionsverbot geführt haben.
Die Richter sehen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt. Zum Beispiel sei in Fitness-Studios auch wieder Kontaktsport erlaubt. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass sexuelle Kontakte zwischen zwei Personen zu größeren Infektionsketten führen können als zum Beispiel bei Veranstaltungen, von denen viele ja wieder erlaubt sind. Insofern habe sich die Situation seit der letzten Gerichtsentscheidung vom 25.05.20202 geändert, als noch viele andere Lebensbereiche coronabedingt massiv eingeschränkt waren.
Die Richter sehen auch nicht, wieso im Bereich der Prostitution nicht ebenso Hygienekonzepte umgesetzt werden könnten wie in anderen Lebensbereichen. Geklagt hat ein Kölner Studio, das erotische Massagen anbietet (Aktenzeichen 13 B 902/20).