Fahrlässigkeit – oder versuchter Mord?

Durchaus spektakulär ist die Wende in einem Fall, in dem ein Autofahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Angeklagte hatte eine Mutter und ihr Kind schwer verletzt. Nun beschäftigte der Fall erneut das Berliner Landgericht – der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil kassiert.

Am Ende bleibt vom Vorwurf des versuchten Mordes nichts übrig. Stattdessen muss sich der Angeklagte „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr und Unfallflucht verantworten. Im Ergebnis ergab das eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, außerdem Führerscheinverlust und eine Entziehungskur.

Wie es zu der Wende kam, kann man bei Spiegel Online nachlesen. Dieses Urteil zeigt, dass die – keineswegs eindeutige – Abgrenzung zwischen
Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit einen fast unglaublichen Unterschied beim Strafmaß mit sich bringen kann.

Autor: RA Dr. André Bohn