Das elterliche Sorgerecht ist keine Einbahnstraße. Zum Beispiel darf ein Vater nach dem Scheitern seiner Ehe nicht einfach den Kontakt zu seinen Kindern abbrechen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es ging um einen Vater, der nach dem Scheitern seiner Ehe keinen Kontakt mehr zu seinen drei Söhnen haben wollte – obwohl er gemeinsam mit seiner früheren Partnerin das Sorgerecht hat.
Zur Begründung führte der Mann aus, er stehe beruflich und privat unter enormen Druck. So müsse er 120 Stunden in der Woche arbeiten und sich auch um sein neugeborenes Kind kümmern, das aus einer neuen Beziehung stammt. Die Mutter der drei Söhne hatte ihren Ex-Mann verklagt, weil ihre Kinder den Vater vermissten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt den Mann dazu, seine Söhne mindestens an einem Sonntag im Monat zu sich zu nehmen. Außerdem muss er in den Schulferien Zeit mit ihnen verbringen. Kinder seien nicht „Gegenstand elterlicher Rechtsausübung“, sondern Rechtssubjekte und Grundrechtsträger, stellen die Richter klar. Der Kontakt zu den Eltern habe herausragende Bedeutung für die Entwicklung von Kindern, dieser Verpflichtung müssten Eltern in angemessener Weise nachkommen. Den Belastungen des Mannes tragen nach Auffassung des Gerichts schon die begrenzten Umgangszeiten Rechnung. Überdies empfehlen die Richter dem Vater, sich über eine „Umstrukturierung seiner Prioritäten“ Gedanken zu machen (3 UF 146/20).