Viel Kritik an schärferem Sexualstrafrecht

Eigentlich kann man die Expertenanhörungen zu Gesetzesänderungen im Bundestag meist als zahnlose Tiger bezeichnen. Die Sachverständigen werden von den Parteien nach den Mehrheitsverhältnissen bestimmt. Das heißt, dass die Expertinnen meist danach benannt werden, ob sie erwartungsgemäß die gleiche Meinung wie die benennende Partei hinsichtlich der Gesetzesänderung vertreten.

Selbst wenn es dann in der Anhörung zu Kritik an der Gesetzesinitiative kommt, ist diese (natürlich) für die Ausschüsse und letztlich bei der Abstimmung nicht bindend. Insofern führen die Anhörungen häufig zu keinen wegweisenden Impulsen.

Dies könnte nun hinsichtlich der geplanten weiteren Verschärfung des Sexualstrafrechts anders sein. Nach durchgehender Kritik an den geplanten Änderungen im Rahmen der Expertenanhörung in der letzten Woche heißt es nun, dass die Gesetzesänderung nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, noch dieses Jahr auf den Weg gebracht wird.

Kritisiert wurde unter anderem die Qualifikation jeder
Form des Kindesmissbrauchs als Gewalt und die Streichung sogenannter minder schwerer Fälle. Ein ausführlicher Bericht findet sich in der Legal Tribune Online.

Autor: RA Dr. André Bohn