Vor einigen Wochen hatten wir hier darüber berichtet, dass sich ein Berliner Polizist vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt verantworten muss. Er hatte war mit rund 130 km/h in der Innenstadt den Wagen einer jungen Frau gerammt. Das Opfer starb.
Das Amtsgericht hat den Polizisten nun wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Polizist war mit Sonderrechten wegen eines vermeintlichen Raubes unterwegs. Allerdings war dies ein Fehlalarm. Laut dem Gericht war der Beamte unverantwortlich schnell unterwegs. Er hätte auch mit Blaulicht jedenfalls nicht 130 km/h fahren dürfen.
Die Verteidigung sagte im Plädoyer es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Opfer fahrlässig gehandelt habe, die junge Frau habe beim Abbiegen nicht geblinkt und womöglich auf ihr Handy geguckt. Das betrachtete das Gericht aber als Spekulation.
Gegen den Beamten stand auch der Vorwurf der Trunkenheit im Raum. Allerdings war das Gericht nicht bereit, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten zu verwerten. Bei dessen Behandlung nach dem Unfall soll wohl auch Alkohol eine Rolle gespielt haben. Das Gericht meint aber, es liege ein Beweisverwertungsverbot für die Patientenakte vor (ärztliche Schweigepflicht).
Ausdrücklich wies der Richter auf die desolate Arbeit der Polizei am Unfallort hin. Der Angeklagte habe unter anderem nach dem Unfall am Tatort rumlaufen können, obwohl er sofort als Beschuldigter hätte behandelt werden müssen. Details zu dem Fall schildert Spiegel Online.
Autor: RA Dr. Andr´e Bohn