Hinrichtung für die einen, Begnadigung für die anderen

Nachdem die US-Regierung ab Juli 2019 nach fast zwei Jahrzehnten Hinrichtungsstopp voller Tatendrang wieder Gefangene auf Bundesebene hinrichten ließ, will Donald Trump nun im Endspurt seiner Amtszeit offenbar noch einen Zahn zulegenn.

Eine 52-jährige Frau starb bereits vor wenigen Tagen mit dem Segen des Präsidenten. Hintergrund für Trumps Hinrichtungseifer könnte sein, dass der neue Präsident Joe Biden eher ein Gegner der Todesstrafe ist – weshalb die Verurteilten auf Gnadenerweise hoffen könnten.

Bei der 52-Jährigen handelte sich um eine psychisch schwer kranke Frau, die nicht mehr in der Verfassung war, ihre Lage überhaupt zu begreifen. 2004 wurde sie wegen Mordes zum Tode verurteilt. Zuvor war sie seit ihrem 8. Lebensjahr extremen, teils sexuellen Misshandlungen und Zwangsprostitution ausgesetzt. Deshalb hatte ihre Schwester in einem Brief an Präsident Trump inständig um die Umwandlung der Strafe in eine lebenslange psychiatrische Unterbringung gebeten. Vergebens.

Die weiteren beiden Todeskandidaten sind schwarze Männer, jeweils wegen Mordes verurteilt. Sie sollen heute und morgen hingerichtet werden. Einer der beiden hat einen Intelligenzquotienten unter 70. Beide sind derzeit mit dem Corona-Virus infiziert. Die Anwälte der beiden begründeten die letzten Anträge auf Umwandlung der Strafe unter anderem mit der Virusinfektion, da die Hinrichtung wegen der geschwächten Lungen grausam sei. Hintergrund ist, dass die Verfassung der USA grausame Strafen verbietet (wobei eine „normale“ Hinrichtung aber nicht als grausam gilt).

Dass Donald Trump auf der anderen Seite noch schnell Angehörige, politisch Gleichgesinnte, Polizisten und Söldner, die wegen Tötungsdelikten verurteilt wurden und Wirtschaftsstraftäter begnadigt hat oder dies zumindest erwägt, macht die Sache nicht gerade besser.

Hintergrundbericht

RA Dr. André Bohn