Stückelung mit Fragezeichen

Oft sind es eher unscheinbare Details, die den Schlüssel zur (Un-)Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage liefern. So auch in einem Fall, in dem es um den angeblichen Diebstahl einer stattlichen Summe Geld geht.

Da wirft ein (ehemals) guter Freund meinem Mandanten vor, dieser habe bei einem Besuch 40.000 Euro aus seiner Wohnung mitgehen lassen. Das Geld will der Mann im Juni 2020 von seinem Tagesgeldkonto bei der Sparkasse abgehoben haben. Er habe bei der Bank 80 Scheine gekriegt, alles 500-Euro-Banknoten. Das Geld habe er „ganz normal“ am Schalter bekommen.

Der Verlust fiel ihm angeblich erst im Herbst 2020 auf, als er sich ein Auto holen wollte. Und nachdem er sich, wie das halt so passiert, heillos mit meinem Mandanten zerstritten hatte. Natürlich zeigt sich der Mann überzeugt, Täter kann nur mein Mandant gewesen sein.

Nun ja, es ist immer schwer, sich gegen so einen Vorwurf zu verteidigen. Da suchst du als Anwalt natürlich (auch) nach Kleinigkeiten, die den Anzeigenerstatter nicht gut da stehen lassen.

In diesem Fall ist es eher ein Detail der Geschichte, die ja erst mal überzeugend klingt. Die europäischen Notenbanken geben nämlich schon seit dem 26. April 2019 keine 500-Euro-Scheine mehr aus. Es erscheint doch sehr unwahrscheinlich, dass eine Sparkasse ausgerechnet einem Privatmann mehr als ein Jahr später noch so viele 500-er auszahlt – zumal er gar nicht nach dieser Stückelung gefragt hat. Tatsächlich werden 500-Euro-Scheine ja schon länger sogar auf ebay verkauft. Natürlich mit einem stattlichen Aufschlag.

Schauen wir mal, ob diese Kleinigkeit nicht vielleicht schon den Ausschlag gibt – in Richtung einer Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts.