Einsätze der Bundespolizei tragen sich hinsichtlich der Kosten nicht selbst. Tatsächlich ist der Verwaltungsaufwand fünf Mal größer als die Einnahmen wegen der Einsätze. Im Oktober 2019 wurde eine „Gebührenordnung“ für Handeln der Bundespolizei eingeführt. Hintergrund ist unter anderem, dass die von einem Einsatz „Betroffenen“ oft nicht zahlungsfähig oder zahlungswillig sind.
Da die Erhebung der Gebühren zwingend ist, werden auch in ziemlich hoffnungslosen Fällen Bundespolizisten und Verwaltungskräfte gebunden – obwohl kaum die Aussicht besteht, dass die Beträge gezahlt werden, berichtet Spiegel Online.
Natürlich kann man Polizeiarbeit und damit die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung schlecht rein fiskalisch betrachten. Ganz außer Betracht lassen sollte man die finanzielle Seite aber auch nicht, insbesondere wenn es um Bagatelldelikte geht, deren Verletzung das Normvertrauen, das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und sie Sicherheit allgemein nicht wirklich beeinträchtigen.
Man könnte in vielen Bereichen auch mal entkriminalisieren, damit die Polizei mehr Ressourcen auf die wirklich wichtigen Fälle lenken kann.
RA Dr. André Bohn