Entschädigung auch bei Streik

Airlines müssen an Passagiere die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung auch zahlen, wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt. Ein Arbeitskampf sei Teil der normalen Tätigkeit eines Unternehmens und somit keine höhere Gewalt, urteilt der Europäische Gerichtshof.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Fall aus Skandinavien. Ein Fluggast verlangte einen Ausgleich von 250 Euro, weil ein für April 2019 geplanter Flug von Malmö nach Stockholm ausfiel. An diesem Tag streikten Piloten in Norwegen, Schweden und Dänemark.

Die Fluggesellschaft argumentierte, wegen der mehrtägigen Arbeitsniederlegung seien mehr als 4.000 Flüge gestrichen worden, 400.000 Reisende seien betroffen gewesen. Wenn jeder Fluggast die EU-Standardentschädigung erhalte, wären laut Fluggesellschaft Kosten in Höhe von etwa 120 Millionen Euro entstanden. Alleine die Summe ändert nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs aber nichts am Grundsatz, dass eine Flugentschädigung auch bei einem im EU-Mitgliedsland arbeitsrechtlich zulässigen Streik des Personals zu zahlen ist (Aktenzeichen C-28/20)