23 Monate <-> 10 Tage

23 Monate ist es her, dass ich eine Ermittlungsakte zuletzt zur Einsicht im Büro hatte. Seinerzeit schickte ich die Unterlagen zurück und legte eine Verteidigungsschrift bei. Deren Inhalt sorgte für, nun ja, eine gewisse Betriebsamkeit bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Hektisch würde ich diese allerdings nicht nennen.

Es dauerte die erwähnten fast zwei Jahre, bis nun ein „ergänzender Abschlussbericht“ vorgelegt wurde. Der umfasst immerhin 49 Seiten. Aber auf den Inhalt kommt es mir hier gar nicht an. Sondern auf die Vorstellung der zuständigen Staatsanwältin, dass sie meine Stellungnahme erwartet, ich ztiere: „binnen 10 Tagen, danach ergeht Entscheidung nach Aktenlage“.

Gut, vielleicht hat sie sich mit Blick auf das eigene Arbeitstempo und das der Polizei nur verschrieben. Und meinte eigentlich „10 Monate“. War aber nicht so, wie ich in einem Telefonat herausfinden konnte. Es ist übrigens nie eine schlechte Idee, in solchen Fällen das persönliche Gespräch zu suchen, statt direkt böse beA-Nachrichten zu verfassen. So ganz verständnislos für die Arbeitsbelastung eines Anwalts sind Staatsanwälte nämlich gar nicht. Bis zum 2.11. habe ich jetzt Zeit, damit kann ich leben.