Könnte sein, dass Herr N. einen Fehler gemacht hat. In Form einer Darknet-Bestellung, etwa drei Gramm Gras sollen bei der Zollkontrolle im Postamt beschlagnahmt worden sein. Das sind ja mittlerweile alltägliche Fälle, für die du als Strafverteidiger in der Regel geeignete Exitstrategien darstellen kannst.
Gestaunt habe ich allerdings über den Fragebogen. Diesen hat die zuständige Polizeibeamtin der Information darüber beigefügt, dass sie gegen meinen Mandanten ermittelt. Hier könnt ihr euch das Dokument anschauen.
Es geht, wie gesagt, um eine geringe Menge zum Eigengebrauch. Dazu dann also diese wahrlich treffenden Fragen:
Wie sind Sie in den Besitz der sichergestellten Drogen gekommen? Preis?
Woher und vom wem beziehen Sie die illegalen Drogen und zu welchem Preis?
Seit wann nehmen Sie illegale Drogen? Welche?
Welche illegalen Drogen nehmen Sie zurzeit? Wie oft und in welchen Mengen?
Sind Sie drogenabhängig?
Wollen Sie von Drogen loskommen?
Herr N. sagt, eigentlich wollte er die Sache selbst aus der Welt schaffen. Bis er den Fragebogen gelesen hat. Da war ihm klar, dass er vielleicht doch besser zum Anwalt geht.
In diesem Sinne, vielen Dank an die Kommissarin für die Vermittlung des Mandants.