Gericht billigt Strafzinsen

„I spent a lot of money on booze, birds and fast cars – the rest I just squandered.“ Diese dem Fußballer George Best zugeschriebene Erkenntnis kam mir in den Sinn, als ich heute von einem aktuellen Urteil des Landgerichts Leipzig las. Die Richter segnen nämlich eine wesentlich unangenehmere Möglichkeit ab, ärmer zu werden. Es geht um Straf- bzw. Negativzinsen, die jetzt ja unter dem hübschen Namen „Verwahrentgelt“ von immer mehr Banken nur dafür erhoben werden, dass der Kunde Geld auf dem Konto hat.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte sich mit ihrer Klage gegen die Sparkasse Vogtland eigentlich ein Präzedenzurteil in die Richtung erhofft, dass ein Negativzins gegenüber Verbrauchern nicht verhängt werden kann. Stattdessen zeigen die Richter Verständnis für die wirtschaftlichen Nöte der Banken, wie die tagesschau berichtet.

Ein Banker hat mir vor einigen Tagen erklärt, dass das Verwahrentgelt an sich nur ein Türöffner ist. Mit diesem Schreckgespenst lassen sich Kunden in Fonds- und ETF-Käufer wandeln, welche dieses Risiko ohne Negativzinsen niemals eingegangen wären. Das bringt schöne Provisionen, die Nachfrage führt zu steigenden Kursen – und alle sind erst mal glücklich. Fast so wie George Best, nur vielleicht nicht so dauerhaft.