Eigengewicht

Aus dem Urteil eines Strafrichters:

Demgegenüber war zu Lasten des Angeklagten das Eigengewicht seiner Tat zu berücksichtigen.

Das wird leider nicht näher erläutert, aber es hilft vielleicht, wenn man statt Eigengewicht „Schwere“ einsetzt. Ich finde, dann ist es deutlich selbsterklärender.