Anhaftungen von süßem Senf

Die Leberkäs-Semmel war zwar o.k., aber mit dem Senf hat sich die Verkäuferin auf dem Münchner Viktualienmarkt vertan. Statt dem gewünschten mittelscharfen Senf strich sie süßen Senf auf den Leberkäse – was wiederum der Kunde nicht akzeptieren wollte. So nahm das Unglück seinen Lauf…

Die Verkäuferin war nämlich nur insoweit einsichtig, als sie den süßen Senf vom Brötchenbelag abkratzte und mittelscharfen draufschmierte. Aber auch das kam für den Kunden nicht in Frage. Er vertrage keinen süßen Senf, auch nicht in Anhaftungen.

Eine Lösung des Problems erhoffte sich der Kunde bei der Polizei. Wie die Pressestelle des Müncher Polizeipräsidiums allerdings heute bestätigte, wurde dem erbosten Kunden die Aufnahme der Anzeige verweigert. Es handele sich definitiv nicht um eine Straftat, sondern um eine zivilrechtliche Streitigkeit. Ob der Kunde seine Ansprüche nun entsprechend verfolgen wird, ist nicht überliefert. Ebenso wenig, ob er die Abfuhr auf dem Polizeirevier auf sich beruhen lässt.

Bericht im Tagesspiegel