Tschechische Drogen

Wegen eines ebay-Betrugs hat mein Mandant Strafanzeige erstattet. Wie viele andere auch bestellte der Mandant gegen Vorkasse hochwertige Hifi-Komponenten – die nie geliefert wurden. Der damalige „Verkäufer“ ist schon seit geraumer Zeit nicht auffindbar. Wenn es diese Person überhaupt jemals gegeben hat. Sieht ganz so aus, als würden der Mandant und seine Leidensgenossen auf dem satten Schaden sitzenbleiben.

Aber damit nicht genug. Mein Mandant hat für seine Strafanzeige einige Unterlagen nachgereicht, um welche ihn der zuständige Kommissar bat. Unter anderem wollte der Beamte „eine Kopie Ihrer Kontoauszüge bei PayPal für den fraglichen Zeitraum (mit allen Zahlungen).“

Sehr gerne, der Mandant schickte ein PDF mit seinem Kontoverlauf bei PayPal für rund drei Monate. Das hätte er besser so nicht getan. Gut sechs Wochen später hatte er nämliche einen Anhörungsbogen der Polizei in der Post. Absender war nicht das Betrugsdezernet. Sondern die Drogenfahndung. „Sie werden beschuldigt, am 27. April 2021 folgende Straftat/en begangen zu haben“, heißt es in dem Schreiben. „Einfuhr, Handel mit Betäubungsmitteln, vermutlich Crystal Meth / Amphetamine.“

Mein Mandant fiel natürlich aus allen Wolken und malte sich einen sehr tiefen Sturz aus. Immerhin ist er selbst Beamter. Trotz seines überschaubaren Einkommens bessert er dieses definitiv nicht auf die unterstellte Weise auf. Eine Erklärung für den Vorwurf hatte er dementsprechend nicht. Auch aus dem Anhörungsschreiben ging mit keinem Wort hervor, worauf sich der Tatverdacht stützen soll.

Nun ja, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft half weiter. Am 26. April 2021 war mein Mandant mit einigen Arbeitskollegen abends noch was essen. Ein Kollege hatte sein Portmonee im Büro liegenlassen. Der Mandant half ihm im Restaurant mit 31,24 € aus. Wie zugesagt, schickte der Kollege meinem Mandanten am nächsten Tag den Betrag mit der Geld-senden-Funktion von PayPal. Als Verwendungszweck schrieb er:

Tschechische Drogen

Das wiederum fiel dem Fahnder im ebay-Fall ins Auge. Der setzte seine Kollegen vom BtM-Dezernat in Kenntnis. Diese sahen von einer Hausdurchsuchung „zunächst aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ ab. Immerhin. Der Staatsanwalt erkannte nicht mal die Notwendigkeit, dass ich für meinen Mandanten irgendwas klarstelle. Er schickte die Akte gleich mit der Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts. Ich zitiere:

Es gibt keinerlei weitere Geldbwegungen auf dem vorliegenden PayPal-Konto des Beschuldigten, die auf Drogenhandel schließen lassen. Es spricht nach der Lebenserfahrung alles dafür, dass hier auf einfachem Wege eine private Schuld beglichen wurde, wobei sich der Absender humorvoll zeigen wollte. Ähnliches ist dem Dezernenten aus Bußgeldverfahren bekannt. Dort kommt es immer wieder vor, dass Strafzettel mit dem Betreff „sexuelle Gefälligkeiten“ o.ä. bezahlt werden. ohne dass hieran etwas dran ist.

Gerade noch mal gut gegangen…