Die sehr geheime Bankverbindung

Mein Mandant soll bei der Ausfahrt aus einem Parkhaus die Schranke beschädigt haben. Angeblich vorsätzlich, deshalb erstattete die Firma eine Strafanzeige. Allerdings kann man ja auch fahrlässig was kaputt machen – und fahrlässige Sachbschädigung ist interessanterweise nicht strafbar.

Das sah offensichtlich auch der zuständige Strafrichter. Er gab sich nach meiner schriftlichen Stellungnahme salomonisch. Sein Vorschlag: Mein Mandant ersetzt den Schaden, das Verfahren wird daraufhin ohne Komplikationen eingestellt. Keine schlechte Idee auch für meinen Auftraggeber. Immerhin lösen sich damit auch die eventuellen Schadensersatzansprüche der Firma in Luft auf. Eventuelle Zivilsache also sofort miterledigt.

Die Sache wäre nun schnell ad acta zu legen gewesen – wenn mein Mandant sein Geld loswerden könnte. Auf der Internetseite der Firma wird die Bankverbindung nicht genannt. Auch Google findet nichts. Ich rief also bei der Firma an. Und scheiterte wirklich kläglich. Zwar verband mich die Zentrale mit insgesamt drei Mitarbeitern. Einmal Buchhaltung, einmal Controlling und ganz zum Schluss mit dem Parkplatzwärter vor Ort, weil sich in der Geschäftsführung niemand meldete. Keiner hatte jedoch die Chuzpe, mir die Bankverbindung zu sagen. Dafür weiß ich jetzt viel über hausinterne Vorschriften, Datenschutz und dass man ja nicht wissen könne, wer ich jetzt genau bin und was ich mit einer IBAN alles anstelle könnte.

Das klang irgendwie stark danach, dass auch ein Brief von mir im Zweifel unbeantwortet bleibt. Damit sich die Sache jetzt noch nicht Monate zieht, habe ich den Richter gebeten, dass er die Attacke mit amtlichem Briefkopf und Dienstsiegel führt. Ich schätze seine Erfolgsaussichten auf etwa 50 %.