In der Gemeinde Pfinztal (Landkreis Karlsruhe) wurde im September 2021 ein Lokalpolitiker attackiert. Mitten in der Sitzung des Gemeinderates warf ein Mann Gegenstände auf den CDU-Politiker und traf ihn nach dessen Angaben „mit einer ziemlichen Wucht“. Besonders an dem Fall ist das Tatwerkzeug. Der Angreifer warf mit säuberlich gebündelten 20.000 Euro.
Etwas überraschend stellte die Polizei fest, bei den Geldscheinen handelt sich um echtes Geld. Dass das Bargeld dem Täter rechtmäßig gehört, steht ebenso außer Frage. Wie der Lokalpresse zu entnehmen ist, ist das Motiv des Mannes unklar. Er soll psychisch auffällig sein, so dass es in dem Prozess um eine Unterbringung gehen dürfte. Ansonsten müssten eine weitgehend folgenlose Körperverletzung und ein möglicher Hausfriedensbruch kaum vor dem Landgericht verhandelt werden.
Juristisch interessant ist, was mit den Geldscheinen passiert. Die sind recht unzweifelhaft ein Tatwerkzeug, und Tatwerkzeuge können nach aktuellem Recht ziemlich problemlos eingezogen bzw. hier im wahrsten Sinne des Wortes einkassiert werden. Der Protest könnte also deutlich teurer werden, als es sich der Betroffene vielleicht ausgemalt hat. Aber vielleicht hilft dem Verdächtigen noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 74f StGB). Die Einziehung darf nämlich nicht zu einer übermäßigen Härte führen. Das wiederum kann man natürlich so, aber auch ganz anders sehen.