Strafe für Abriss des Uhrmacherhäusls in München

Der unerlaubte Abriss des denkmalgeschützten Münchner „Uhrmacherhäusls“ im Jahr 2017 sorgte für großes Aufsehen. Nun ist der Eigentümer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Das Amtsgericht München verurteilte den Käufer des Grundstücks zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro (250 Tagessätze zu je 530 Euro).

Das Gericht geht wegen des Denkmalschutzes von gemeinschädlicher Sachbeschädigung aus (§ 304 StGB). Der Käufer des Objekts hatte sich auf ein Versehen berufen; er will niemals einen Auftrag zum Abriss erteilt haben. Außerdem will der Unternehmer kein Immobilienhai sein, vielmehr habe er selbst nach der Renovierung einziehen wollen. Der Käufer hatte 630.000 Euro für die betagte Immobilie bezahlt.

Allerdings glaubte das Gericht seinen Beteuerungen nicht. Deshalb verurteilte es auch den mit angeklagten Abrissunternehmer wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe. Dem Eigentümer wurde in dem Prozess weiter vorgeworfen, er habe die früheren Mieter rausgeekelt. So habe er das Wasser und Strom abgedreht, die Haustür ausgehängt und Dachziegel entfernt, damit es ins Haus regnet. Diese Nötigungen flossen auch in die Geldstrafe ein.

Auch an anderer Front muss der Eigentümer kämpfen. Der Verwaltungsgerichtshof in München hat ihn letztes Jahr bereits verpflichtet, das Haus mit den Originalmaßen wieder aufzubauen.

Bericht beim Bayerischen Rundfunk