Falls ihr mal euer Auto verleiht, solltet ihr das nicht in Dresden tun. Für das dortige Amtsgericht können Verkehrsverstöße des Fahrers nämlich dazu führen, dass euer Auto erst mal beschlagnahmt wird – endgültige Konfiskation nicht ausgeschlossen.
So erging es der Eigentümerin eines BMW 735i. Deren Sohn war mit dem Auto gefahren, obwohl er wegen eines Tempoverstoßes ein zweimonatiges Fahrverbot hatte. Ansonsten war er noch nicht sonderlich aufgefallen, es gab einige Bußgelder im Bereich von hundert Euro, aber nicht wegen Geschwindigkeitsübertretung.
Also eher wenig, was es rechtfertigen könnte, das Auto eines Dritten einzukassieren. Doch das Amtsgericht Dresden attestierte dem Sohn weiter, dieser habe sich in seinen Beschwerden gegen die Maßnahmen völlig sinnbefreit geäußert. Außerdem habe er sich bei der Wohnungsdurchsuchung, bei der sein Führerschein beschlagnahmt wurde, fragwürdig verhalten. Deshalb sei zweifelhaft, ob der Mann überhaupt als Autofahrer geeignet sei.
Das Landgericht Dresden gab den BMW frei. Die Beschlagnahme sei nicht gerechtfertigt, denn eine spätere Einziehung sei nach aller Voraussicht unverhältnismäßig. Auch die schriftlichen Eingaben des Betroffenen wollte das Landgericht nicht zu seinem Nachteil werten. Der Mann habe sich zwar „in Wortwahl und Sprachgebrauch“ eher eigenwillig geäußert, aber immerhin versuche er, seine Rechte wahrzunehmen. Aus einer „wahrscheinlich fehlenden Schlüssigkeit oder Überzeugungskraft“ seiner juristischen Argumente könne nicht geschlossen werden, dass er grundsätzlich nicht Auto fahren kann.
Im Beschwerdeverfahren war der Betroffene übrigens schlau. Er ließ sich durch einen Anwalt vertreten.