Die Energiepauschale ist da

Gestern bekam ich Post vom Finanzamt, so einen Brief werden alle Selbständigen erhalten. Es geht um die Energiepreispauschale. Das Finanzamt hat meine vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlung für den 10. September 2022 um 300,00 € gekürzt und damit laut dem Schreiben diese neue Energiepreispauschale berücksichtigt. Ich muss also für das dritte Quartal 300,00 € weniger überweisen.

Es handelt sich aber ausdrücklich nur um einen „Vorauszahlungsbescheid“. Bei Steuervorauszahlungen ist es so wie bei Abschlägen für Strom und Gas. Abgerechnet wird am Jahresende, und Vorauszahlungen können den tatsächlichen Preisschock nur mildern.

Vielleicht bin ich nicht der einzige Selbständige, der sich nach Erhalt des Vorauszahlungsbescheids genau auf diesen Umstand besonnen hat. Woran sich eine naheliegende Frage anschließt: Senkt die jetzt geminderte Vorauszahlung später auch meine tatsächliche Steuerlast? Leider enthält der Änderungsbescheid dazu keinerlei Informationen. Nach meinem Empfinden hätte die Finanzbehörde diesen Aspekt ruhig kurz erläutern können.

Aber man kann sein Anspruchsdenken gegenüber dem Staat ja auch mal zurückschrauben. Und einfach selbst recherchieren, wir Selbständigen sind ja ohnehin kaum behelligt von irgendwelchem Verwaltungskram.

Ich nehme euch aber diese Aufgabe gerne ab und fasse mein Ergebnis zusammen:

Die Energiepreispauschale von 300,00 € bleibt aktuell in dieser Höhe tatsächlich in der eigenen Tasche, weil man als Selbständiger zum 10. September diesen Betrag weniger überweisen muss. Tatsächlich tut das Finanzamt aber intern so, als es habe es die reguläre Vorauszahlung erhalten. Die 300,00 € werden also dem Vorauszahlungskonto gutgeschrieben, obwohl sie gar nicht gezahlt wurden.

Mit der endgültigen Einkommenssteuerschuld 2022 müssen also die tatsächlichen Vorauszahlungen plus 300,00 € Energiepreispauschale gegengerechnet werden. Ich werde das Prozedere im Hinterkopf behalten. Auch wenn ich grundsätzlich über großartige Flüchtigkeitsfehler meines örtlichen Finanzamtes nicht klagen kann, so ganz fehlerunanfällig scheint mir das Ganze nicht zu sein.

Nachtrag: Die Pauschale muss ganz normal versteuert werden.