Richter dürfen bis 68 arbeiten

Einsatzfreudige Richter und Staatsanwälte können in Hessen jetzt arbeiten, bis sie 68 Jahre alt werden. Damit wird die gesetzliche Altersgrenze flexibler gestaltet.

Das Ganze funktioniert auf freiwilliger Basis. Kein Richter oder Staatsanwalt kann also zur Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus zum Dienst gezwungen werden. Die Regelaltersgrenze für Beamte liegt bundesweit je nach Lebensalter bei 65 bis 67 Jahren. Der Hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) betont, der Justiz bleibe erfahrenes Personal erhalten. Auch könne verhindert werden, dass langwierige Verfahren wegen der starren Altersgrenzen platzen. Es gebe aber auch eine große Nachfrage von Richtern und Staatsanwälten, die gerne länger arbeiten möchten.

Ein Bonbon macht die Entscheidung noch leichter. Wer länger arbeitet, kriegt einen Gehaltszuschlag von 10 %.