Den Spruch kennt jeder Student aus dem Studium: Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos und fruchtlos. Ich persönlich bin ohnehin sparsam mit solchen Eingaben. Meist ist es gerade in verfahrenen Situationen besser, erst mal das persönliche Gespräch zu suchen – auch wenn es bei manchem Gegenüber Überwindung kostet. Mitunter bleibt aber kein anderer Weg als die „DAB“. Etwa, wenn wenn der Betreffende das Gespräch verweigert. Neulich zum Beispiel musste ich per Dienstaufsichtsbeschwerde Anwaltsgebühren hinterherlaufen.
Es ging um einen Freispruch. Da muss der Staat zahlen. Dabei zieren sich die Kostenbeamten mitunter gewaltig. So auch in dem betreffenden Fall. Mehr als 1.000 Euro wurden aus meiner Rechnung rausgestrichen. Mit, ich bleibe höflich, fragwürdiger Begründung. Fand nicht nur ich. Sondern auch das Beschwerdegericht. Dieses sprach mir weitere 980 Euro zu.
Die Auszahlung des Betrages ließ auf sich warten. November, Dezember, der halbe Januar gingen ins Land. Eine ungewöhnlich lange Zeit hier in Nordrhein-Westfalen. Seit es die Zentrale Zahlstelle der Justiz gibt, dauert es maximal 14 Tage, bis das Geld auf dem Konto ist. Ich fragte also höflich nach. Keine Reaktion. Ich erinnerte etwas bestimmter. Kein Feedback. Anrufversuche gingen ins Leere, ebenso eine Rückrufbitte.
Nun ja, dann halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Ende März. Ich spekulierte in dem Brief gar nicht, ob da jemand beim Gericht sauer war, dass sein Rechtsstandpunkt vom Beschwerdegericht nicht geteilt wurde. Vielmehr wies ich nur knapp auf die völlig unübliche Bearbeitungszeit hin. Und auf den Umstand, dass ich in jedem meiner Briefe darum gebeten hatte, mir – gerne auch mit einer Mail – zumindest zu schreiben, warum es nicht geht und wie lange ich noch warten soll. Bei einem vernünftigen Grund wäre das ja kein Problem. Aber ich war nicht mal einen Einzeiler wert.
Der Direktor des Gerichts bestätigte prompt den Eingang der Beschwerde. Er werde sich die Akte kommen lassen und „prüfen“. Zeitgleich mit seinem Schreiben war dann das Geld auf dem Konto. Ich bin nicht nachtragend, deshalb nahm ich die Dienstaufsichtsbeschwerde auch gleich zurück. Man muss den armen Direktor ja nicht unnötig damit beschäftigen, dass er sich mit gespreizten Formulierungen vor seinen Mitarbeiter stellt. Dem wird er vermutlich sowieso was mit auf den Weg gegeben haben.
Fruchtlos? Kann man also nicht unbedingt sagen.