Geld weg, Lamborghini weg

Falls ihr euch nach einem Gebrauchtwagen umschaut, seid beim Kauf bitte etwas vorsichtig. Gerade bei Schnäppchenpreisen. Das gilt nicht nur, wenn ihr euch für einen Supersportwagen wie einen Lamborghini interessiert. Auf dieses Geschoss muss ein Mann, der für einen Lambo 130.000 Euro bezahlte, künftig verzichten – obwohl es für das Auto ordnungsgemäße Papiere gab.

Der Mann hatte sich auf eine Online-Annonce für einen Lamborghini gemeldet. Es meldeten sich Herren, die das Auto für einen in Spanien lebenden Eigentümer verkaufen wollten. Auf dem Parkplatz einer Spielothek in Wiesbaden kam es zu einer Besichtigung. Den Wagen wollten die Männer einige Tage später übergeben, weil das Fahrzeug angeblich vorher noch für eine Hochzeitsfahrt gebraucht wurde. Die Übergabe sollte dann auf dem Gelände einer Tankstelle in Essen erfolgen.

Der Kaufvertrag wurde in Essen um ein Uhr nachts unterschrieben. Und zwar in einer Burgerbraterei. Ursprünglich war der Termin schon um 23 Uhr. Die Männer behaupteten aber, sie seien in eine Polizeikontrolle geraten. Das ist wirklich geschickt. Der Umstand, dass die Polizei sie weiterfahren ließ, legitimiert natürlich. Der Käufer bemerkte in der Tat einige Auffälligkeiten. So waren Namen und Adresse des Verkäufers im Kaufvertrag und der Zulassungsbescheinigung nicht ganz deckungsgleich. Der Käufer ließ sich auch lediglich eine Kopie des Ausweises des Eigentümers zeigen, und auch nur die Vorderseite.

Wie nicht anders zu erwarten, kriegte der Käufer bei der Ummeldung des Fahrzeugs juristische Probleme. Die Zulassungsstelle kam nämlich darauf, dass der Wagen in Spanien unterschlagen worden war. Der Eigentümer hatte das Fahrzeug einer Agentur überlassen, die es weiter vermietete. Nach der Mietzeit war das Auto – angeblich – verschwunden.

Zahlreiche rote Flaggen also, auf die das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Urteil hinweist. Der Käufer habe es überdies unterlassen, sich eine Vollmacht für die „Verkäufer“ vorlegen zu lassen. Da half es ihm insgesamt auch nicht mehr, dass der Wagen vor dem Verkauf ordnungsgemäß in Deutschland angemeldet wurde. Es lag also eine ordnungsgemäße Zulassungsbescheinigung vor. Aber auch auf dieses Papier könne man sich bei solchen Gesamtumständen nicht verlassen, so die Richter. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Wagen erst wenige Tage vor dem Verkauf erstmals in Deutschland angemeldet wurde. Der Käufer muss das Auto nun an den Eigentümer in Spanien herausgeben. Sein eigener Lamborghini ist auch weg. Diesen hatte er den beiden Herren für 60.000 Euro in Zahlung gegeben und die restlichen 70.000 Euro in bar bezahlt (Aktenzeichen 9 U 52/22).