Kein „Feuerteufel“

Ein 19-Jähriger ist vom Amtsgericht Kassel wegen dreifacher Brandstiftung verurteilt worden. Das Besondere an dem Fall: Der junge Mann ist in der Jugendfeuerwehr. Die Brände legte er nach eigenen Angaben, um sich anschließend an den Löscharbeiten beteiligen zu können.

Der Angeklagte gab zu, im Oktober und November letzten Jahres Feuer in einer Schutzhütte und einer Buchhandlung gelegt zu haben. Außerdem zündete er einen Stapel Baumstämme an. Er habe nach sich nach einem Umzug gesorgt, in der neuen Feuerwehrgruppe den Anschluss zu verpassen. Er habe seine „Teamfähigkeit“ beweisen wollen. Vor den Taten habe er Alkohol getrunken.

Das Gericht hielt ihm zu Gute, dass er die Gefährdung von Menschen bewusst vermieden hat. Das Gericht sah auch seine eher vorbildliche Karriere bei der Feuerwehr seines früheren Wohnorts. Ein „Feuerteufel“ sei der junge Mann jedenfalls nicht. Insgesamt hatte er wirklich Glück. Das Gericht verzichtete auf eine Jugendstrafe, behielt sich aber entsprechend § 27 JGG die Möglichkeit vor, im Falle erneuter Straftaten noch eine Jugendstrafe zu verhängen.

Damit blieb das Gericht unter dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, die ein direkte Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert hatte. Auch der Verteidiger des 19-Jährigen hatte darauf plädiert. Da fiel es dem Angeklagten natürlich leicht, schon mal direkt auf eine Berufung zu verzichten.