Unfallflucht ist strafbar – bisher. Das Bundesjustizministerium möchte dies ändern und stößt eine Debatte über das Thema an. Unter anderem wird erwogen, die Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit runterzustufen, sofern keine Personen geschädigt wurden.
Interessant ist der Paragraf § 142 StGB auf jeden Fall. Normalerweise gilt im Strafrecht nämlich der Grundsatz, dass sich niemand selbst einer Straftat bezichtigen muss. Bei Verkehrsunfällen ist dies jedoch anders. Wer abhaut, wird alleine deswegen bestraft.
Über die Reformpläne, die noch ganz am Anfang stehen, berichtet tagesschau.de. Der Kollege Detlef Burhoff hat einige Bedenken.