Bei der im Raume stehenden Cannabis-Legalisierung gibt es ein gravierendes Problem. Denn die Reform wird an Autofahrern vorüber gehen – wenn diese nicht ernsthaft ihren Führerschein gefährden wollen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing lehnt nach aktuellen Berichten einen höheren Grenzwert für den Wirkstoff THC ab. Stattdessen soll nach wie vor eine Null-Toleranz-Politik gelten.
Durch moderne Analysemethoden ist die Nachweisgrenze für THC ins Bodenlose gesunken. Wer am Freitag einen Joint geraucht hat, ist am folgenden Mittwoch ebenso „nüchtern“ wie jemand, der zur selben Zeit ein paar Bier getrunken hat. Dennoch lassen sich möglicherweise noch geringe Reste an THC nachweisen. Das Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot sind noch das kleinste Übel. Denn die Sache geht auch zum Straßenverkehrsamt, welches dann oft die Fahreignung insgesamt in Zweifel zieht.
Unter Fachleuten tobt eine heftige Debatte, wie man in einem sehr ausführlichen Hintergrundbericht der Legal Tribune Online nachlesen kann. Autofahrer und Gelegenheitsraucher werden, so das Fazit, wohl auch künftig nichts von der Cannabis-Legalisierung haben.